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Einreisebestimmungen, Vorschriften und Regeln: Mit Hund oder Katze ins Ausland reisen

Was sollte man beachten, wenn man mit seinem Hund oder seiner Katze ins Ausland reist? Mancher Haustierbesitzer nimmt seinen Hund oder die Katze mit in den Urlaub. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Innerhalb der EU ist für Hunde und Katzen ein Heimtierausweis erforderlich, der neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer eine gültige Tollwutimpfung nachweisen muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise, eine Auffrischimpfung fristgerecht erfolgt sein, erläutert der Autoclub ADAC. Außerdem gilt eine Chip-Pflicht für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden.

Hatte das Tier als Kennzeichnung vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen als Kennzeichnung auf der Haut der Tiere mit der Zeit und der Code im Fell kann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweis verglichen werden.

Einige europäische Länder sind der EU gleichgestellt – so die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.

Für die Einreise nach Nordirland gelten dieselben Bestimmungen wie für die Republik Irland. In Finnland, Irland, Nordirland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für diese Tiere gelten jeweils eigene Vorschriften.

Neben den Einreisebestimmungen gibt es Regeln, die im Urlaubsland selbst zu beachten sind:

Oft herrscht Leinenzwang, so zum Beispiel in Italien und Spanien und auch in Dänemark bei Waldspaziergängen. In Spanien und Italien dürfen Hunde offiziell nicht mit ins Restaurant. In Portugal dürfen Hunde nicht in Busse und Straßenbahnen. In den meisten Anrainerstaaten am Mittelmeer sind Hunde während der Hauptsaison zumindest an den touristisch stark frequentierten Stränden nicht erlaubt. Häufig bieten die Urlaubsorte jedoch spezielle Hundeabschnitte an. Auskunft geben die jeweiligen Touristen-Informationen.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Staaten sind unterschiedliche Bestimmungen zu beachten. Bei der Wiedereinreise verlangt die EU aus einzelnen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut, zum Beispiel aus Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika. Urlauber müssen bereits vor der Abreise daran denken, einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen (frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung).

Bei einer Urlaubsreise mit dem Auto sollten Haustierbesitzer auf sichere Transportmöglichkeiten achten. Transportboxen bzw. Gitter zwischen Sitz- und Laderaum sind empfehlenswert. Reist das Haustier in einer Transportbox in der Bahn mit, fallen übrigens keine Zusatzkosten an, wenn die Box in die Gepäckablage bzw. unter den Sitz passt.

Für größere Hunde ist der halbe Ticketpreis fällig. Außerdem müssen die Tiere einen Maulkorb tragen und angeleint sein.

Bei Flugreisen sollten sich Urlauber vorher schlau machen:

Nicht jede Airline gestattet Tiere, und auch die Transportbedingungen variieren.

Für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Boxen, die der Besitzer zum Teil selbst besorgen muss. Auch ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt.

ampnet/jri

 


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