Seit 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller in Deutschland erlaubt. Das Kraftfahrtbundesamt hat nun den ersten „Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk- oder Haltestange“ die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.
Obwohl es sich bei einem EKF (Elektrokleinstfahrzeug) mit Lenk- oder Haltestange um ein vergleichsweise einfaches Fahrzeug handelt, ist die Gutachtenerstellung durch den Technischen Dienst durchaus aufwendig. Untersucht wird das Modell auf Konformität mit der Straßenverkehrsordnung (StVZO) sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Dazu gehören bei E-Scootern beispielsweise Elektroantrieb, maximale Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Ladeanschluss.
Einige Kriterien sind ausschließlich in speziell dafür konzipierten Prüflaboren zu untersuchen. Aber auch Dinge wie Maße und Bereifung sind festgehalten. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Gutachten beim KBA eingereicht, das auf dieser Basis dann die ABE erteilt. ampnet/jri
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