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Entziehung der Fahrerlaubnis

Ein Lkw-Fahrer fuhr auf der Bundesautobahn mit seinem Lkw, obwohl er wusste, nicht im Besitz der erforderlichen deutschen Fahrerlaubnis zu sein, da diese ihm vorher entzogen wurde.

Gleichwohl legte er den kontrollierenden Beamten Papiere vor. Dies half ihm jedoch nicht, denn die Richter gingen vom Verdacht des Führerscheintourismus aus, da der Lkw-Fahrer in der Nähe der tschechischen Grenze wohnt und Tschechien als Ziel für den Führerscheintourismus bekannt ist. Besteht nach den Umständen auch nur ein vager Verdacht, dass der Fahrer im Besitz einer (ausländischen) Fahrerlaubnis ist, so ist die vorsorgliche Entziehung dieser etwaigen Fahrerlaubnis möglich und geboten. Dies selbst dann, wenn keine gesicherten Erkenntnisse über das Bestehen einer Fahrerlaubnis vorliegen und der Lkw-Fahrer wie hier dies sogar bestreitet. jlp

So entschied das Amtsgericht Lahr, Az.: 3 Ds 6 Js 12423/07


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