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EU Führerschein – Europarechtliche Vorgaben

Europarechtliche Vorgaben für den EU Führerschein, Wohnsitz oder Scheinwohnsitz und Eignungsprüfung. Scheinwohnsitz oder Wohnsitz?

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist den deutschen Führerschein-Behörden es verwehrt, einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis, in der ein Wohnsitz im Aussteller-Mitgliedstaat eingetragen ist, die Gültigkeit im Bundesgebiet mit der Begründung zu versagen.
Es handele sich nach inländischen Erkenntnissen um einen Scheinwohnsitz, den der Betroffene nur begründet habe, um sich einer nach inländischem Recht als Bedingung der Führerschein-Neuerteilung vorgesehene Eignungsprüfung zu entziehen. jlp bg

So entschied das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis, Az.: 1B438/08


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