Sie sind hier:   Startseite / EU Knöllchen – Holland macht Ernst

EU Knöllchen – Holland macht Ernst

EU Knöllchen können seit Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt werden. Von dieser Möglichkeit Gebrauch, machen besonders konsequent, nach Informationen des ADAC:

die Niederlande
Wer in Holland zu schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für Justiz zur Kasse gebeten.
In Holland können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden, denn die Bußgelder sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden.
Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht der Fall. Daher muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, frist- und formgerecht Gebrauch machen können. adac.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben