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Fahreignungsbeurteilung

ADAC fordert Klartext von den Ärzten

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer Führerscheininhaber fordert der ADAC mehr verkehrsmedizinische Fortbildungen für Ärzte. Diese Notwendigkeit belegen auch die immer häufigeren Anfragen von Clubmitgliedern, die wissen möchten, ob sie mit einer bestimmten Erkrankung oder Medikamentenbehandlung Auto fahren dürfen. Laut ADAC ist der Arzt im Rahmen der so genannten Sicherungsaufklärung zu Schutzmaßnahmen verpflichtet.

Fahrunsicherheit kann durch Krankheiten hervorgerufen werden, die die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, aber auch durch zahlreiche Medikamente. Dann ist der Arzt aufgefordert, den Patienten ungefragt auf die Risiken hinzuweisen und davor zu warnen, sich an das Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen, meint der ADAC. Die Aufklärung muss für den Patienten verständlich sein, ein bloßer Hinweis auf den Beipackzettel eines Medikaments genügt nicht.

Grundsätzlich ist laut ADAC der Kraftfahrer selbst für seine Fahrtüchtigkeit verantwortlich: So darf nur derjenige am Straßenverkehr teilnehmen, der nicht aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung in seiner Fahrsicherheit eingeschränkt ist und dadurch sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. ADAC


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