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Fahrverbot – Telefonieren am Steuer

Wer beim Autofahren hinter dem Steuer häufiger telefoniert und dabei erwischt wird, muss neben einem

Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Dies haben jetzt Richter am Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3 RBs 256/13) entschieden. Sie verurteilten einen Autofahrer zu einem Fahrverbot, der „beharrlich“ während der Fahrt telefonierte. Normalerweise umfasst ein Handy-Verstoß am Steuer nur ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Laut Bußgeldkatalog kommt ein Fahrverbot nicht infrage, kann jedoch bei erheblicher Pflichtverletzung ausgesprochen werden.
So traf es auch den Autofahrer, der schon mehrmals mit Bußgeld und einem Fahrverbot belegt worden war. mid/rawi


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