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Falsche Angaben im Bußgeldbescheid

Fehler im Bußgeldbescheid schützt nicht unbedingt vor Strafe!

Bei falschen Angaben in einem Bußgeldbescheid,
etwa zum Tatort oder zur
Person, kann es sich für den betroffenen
Fahrer lohnen, dagegen anzugehen. Doch
nicht längst jeder Fehler schützt vor einer
Strafe. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal
straffrei-mobil.de hin. „Bestehen
Mängel in der Bezeichnung der Person
des Angeschuldigten, kommt es darauf
an, ob trotz der Fehler die Identität des
Betroffenen einwandfrei festgestellt
werden kann“, erklärt Uwe Lenhart, Fachanwalt
für Verkehrsrecht und Mitbetreiber
des Portals.
Schwierig wird es vor allem, wenn die
übrigen persönlichen Angaben zutreffend
aufgeführt sind. Denn dann attestiert die
Rechtsprechung, dass der Betroffene ausreichend
individualisiert ist. Auch wenn
davon auszugehen ist, dass der Betroffene
bei Zustellung des Bußgeldbescheids
wissen konnte, er werde wegen
eines ihm bekannten Vorfalls in Anspruch
genommen, wird der Bescheid als rechtswirksam
angesehen.
Damit keine Verwechslungsgefahr mit
anderen Delikten besteht, müssen dem
Betroffenen in einem Bußgeldbescheid
folgende Punkte mitgeteilt werden: die ihm
zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort
ihrer Begehung. Anwalt Lenhart betont:
„Nur wesentliche Mängel bei dieser Abgrenzungsfunktion
haben die Unwirksamkeit
des Bußgeldbescheids zur Folge.“ Mit
der Angabe eines falschen Tatortes wird
die Wirksamkeit zum Beispiel nicht infrage
gestellt, wenn der Betroffene den Irrtum
über den Tatort als offensichtlich erkennen
konnte und eine Verwechslungsgefahr
mit einem anderen Vorgang nicht
bestand. Selbst wenn erst nach Akteneinsicht
zweifelsfrei feststeht, welcher Ort
gemeint ist, bleibt der Bußgeldbescheid
eine ausreichende Verfahrensgrundlage.
„Eine Verwechslungsgefahr wird insbesondere
dann nicht angenommen“, ergänzt
der Verkehrsstrafrechtler, „wenn der
Betroffene unmittelbar nach der Tat von
der Polizei angehalten und ihm sein Verkehrsverstoß
mitgeteilt wurde.“ Rieder Media, Uwe Rieder, D-47877 Willich
www.straffrei-mobil.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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