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Festnetztelefon im Fahrzeug

Kein Empfang, aber auch keine Strafe!

Urteil: Das Telefonieren am Steuer mit dem Telefon der Hausfestnetzanlage verstößt nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Es droht kein Bußgeld. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen 82 Ss-OWi 93/09).

Bei dem vom ADAC vorgestellten Fall, nahm ein Porschefahrer sein häusliches Schnurlostelefon im Auto in die Hand und hielt es ans Ohr. Dafür erhielt er ein Bußgeld von 40 Euro.
Nachdem in erster Instanz die Entscheidung bestätigt wurde, urteilte das Oberlandesgericht Köln, dass das Handgerät der Festnetzanlage kein Telefon im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Der Gesetzgeber kannte bei Schaffung des Verbots die Geräte des Festnetzanschlusses. Deshalb können sie nicht durch Auslegung in das Gesetz mit einbezogen werden.

Der ADAC rät jedoch davon ab, das Handgerät des Festnetzes im Fahrzeug zu verwenden. Denn wie auch beim Handy, lenkt das Benutzen des Schnurlostelefons den Fahrer erheblich ab. Die Konzentration auf den Verkehr fällt schwerer. Außerdem funktioniert das Gerät ohnehin nur in der Nähe des Hauses und bei einem Verkehrsunfall kann jedes Telefonat zur Mithaftung und zu erheblichen Kosten führen.
www.adac.de


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