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Fußgängerunfälle: Surfende Dummys sollen Leben retten

Der ADAC lässt einen Dummy über die Straße surfen – und will damit die Zahl der im Straßenverkehr verletzten und getöteten Fußgänger senken. Was etwas seltsam klingt, ist ganz

schnell erklärt:
Die Puppen simulieren querende Passanten. Wie gut die von Autos mit Notbrems-Assistenten erkannt werden und wie die Fahrzeuge reagieren, wird auf der neuen ADAC-Fußgängeranlage gemessen.
Um die Sache auch realistisch zu machen, bewegt die Puppe beim Überqueren der Fahrbahn die Beine in einer zum Tempo des Surfbretts passenden Frequenz. So entsteht für die in den Fahrzeugen verbauten Kamera- und Radarsensoren ein realitätsnahes Abbild eines Fußgängers. Die Testfahrzeuge fahren computergesteuert mit Geschwindigkeiten zwischen 20 km/h und 60 km/h an die Attrappen heran – und werden im Idealfall so abgebremst, dass nichts passiert.
Die Funktion der Notbrems-Assistenten fließt ab 2016 in die Neuwagen-Sicherheitsbewertung des Verbraucherschutzprogramms Euro NCAP ein. Der ADAC hat das neue Testverfahren vorab bei einem Audi Q7 mit serienmäßigem Notbremsassistenten geprüft. Dabei konnte das System in allen Durchläufen Zusammenstöße mit den Dummys vermeiden oder die Aufprallgeschwindigkeit reduzieren und dadurch die Unfallfolgen deutlich abmildern. Ein Sprecher: „Es erkannte die Fußgänger-Dummys am Fahrbahnrand selbst dann, wenn sie plötzlich zwischen parkenden Autos herausliefen.“
Neben Audi, das einen Notbrems-Assistenten künftig serienmäßig im A4 installiert, bietet auch Volvo das System in allen XC90 an. Laut ADAC sollten möglichst viele Hersteller diese passive Art der Unfallvermeidung anbieten. Denn generell sinken bereits ab 45 Stundenkilometern die Überlebens-Chancen bei Fußgängerunfällen dramatisch. Und: Je älter der Fußgänger, desto höher das Risiko tödlicher oder schwerer Verletzungen. mid/rhu
Bildunterschrift: mid Düsseldorf – In einem neuen Test für Pkw mit Notbrems-Assistent lässt der ADAC einen Dummy die Fahrbahn überqueren, um die Personenerkennung zu überprüfen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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