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Gelb blinkende Vorampel

Muss man bei Vorampeln die Geschwindigkeit reduzieren?

Urteil: Vorampeln zwingen nicht zur Geschwindigkeitsreduzierung
Nähert sich ein Autofahrer einer gelb blinkenden Vorampel, muss er deshalb noch nicht die Geschwindigkeit seines Autos reduzieren. Er darf vielmehr unter Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit weiter auf die nachfolgende Ampelanlage zufahren, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 228/03).

Im konkreten Fall stieß ein Autofahrer an einer Ampelkreuzung mit einem Radfahrer zusammen, der bei dem Unfall schwer verletzt wurde. Wie sich herausstellte, war der Radler bei Rot in die Kreuzung eingefahren, während die Ampel auf Seiten des Autofahrers gerade von Grün auf Gelb sprang. Kurz zuvor war der Autofahrer an einer gelb blinkenden Vorampel vorbeigebraust – ohne seine Geschwindigkeit zu reduzieren. Genau deswegen sollte er nach Ansicht der Vorinstanzen die Hälfte des Schadens begleichen, erklärte die deutsche Anwaltshotline.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine gelb blinkende Vorampel kein Gebot, die Geschwindigkeit unter die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren beinhaltet. Es handele sich um einen reinen Warnhinweis. Erst auf die Lichtzeichen an der eigentlichen Kreuzung müsse ein Autofahrer reagieren. Und auch dann muss ein Autofahrer nicht in jedem Fall anhalten. Springt die Ampel von grünem auf gelbes Licht um, muss ein Fahrer nur anhalten, wenn er noch mit mittelstarkem Bremsdruck anhalten kann. Wäre dagegen nur eine Vollbremsung möglich, darf der Fahrer die Kreuzung zügig überqueren. Quelle:auto-mediaportal.net ampnet/nic


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