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Gelbe Karte Rote Karte und zum Idiotentest

Das Modell Gelbe Karte, welches gegen auffällige Jugendliche ab dem 14 Lebensjahr eingesetzt wird, findet in immer mehr deutschen Städten Anwendung.

Bei der ersten Auffälligkeit werden Jugendliche mit einer Gelben Karte verwarnt und der Hinweis gegeben dass bei einer erneuten Auffälligkeit die Rote Karte erfolgt. Das heißt die Führerscheinbehörde kann bei einer erneuten aktenkundigen Auffälligkeit auf die Beibringung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung bestehen. So werden jugendliche Kriminelle als „ungeeignet zum Führen eines Autos“ eingestuft und zwar auch dann wenn die Verhaltensauffälligkeiten in keinster Weise mit dem Straßenverkehr im Zusammenhang stehen.

Die Mitarbeiter von europa-fahrerlaubnis.com wie auch viele Verkehrsjuristen, halten die Gelbe Karte für keine geeignete Maßnahme und lehnen eine derartige Praxis ab. Herr Hildebrand von Europa-Fahrerlaubnis meint: „Es ist im übrigen höchst bedenklich dass bereits aufgrund eines Verdachtsfall oder einer möglichen Prognose die Fahreignung in Frage gestellt werden solle. Demnach müssten laut § 3 des StVG auch die nur mit einer Gelben Karte verwarnten Jugendlichen als ungeeignet eingestuft werden und einen MPU Test absolvieren“.

Auch der AvD verweist darauf, dass die Justizminister der Länder sich mit einer ähnlichen Thematik beschäftigt haben, sich jedoch aufgrund der Gesetzgebung nicht einigen konnten. Auch ging es um die Thematik ob Fahrverbote als Strafe bei Straftaten ohne Verkehrsbezug eingeführt werden sollten. www.europa-fahrerlaubnis.com/mpu_begutachtungsstellen.html
Verkehrs-Psychologische-Beratung, Mirco Verkühlen
www.europa-fahrerlaubnis.com/mpu_begutachtungsstellen.html
Verantwortlicher u. Autor der Pressemitteilung Herr Heidemann


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