Für ein Eichhörnchen abgebremst
Wer auf einer Schnellstraße vor einem Eichhörnchen bremst, haftet dem Auffahrenden zu 25 Prozent.
Der Auffahrende selbst, der den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, trägt eine Unfallschuld von 75 Prozent. jlp
Amtsgericht Nürnberg, Az.: 13 C 4238/05
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