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Haftungsverteilung beim Auffahren

Unfallschuld – Für ein Eichhörnchen abgebremst

Wer auf einer Schnellstraße vor einem Eichhörnchen bremst, haftet dem Auffahrenden zu 25 Prozent.

Der Auffahrende selbst, der den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, trägt eine Unfallschuld von 75 Prozent. jlp

So entschied das Amtsgericht in Nürnberg, Az.: 13 C 4238


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