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Hartnäckige Parkverstöße

Innerhalb 2 Jahren 27mal gegen die Parkvorschriften verstoßen – droht Führerscheinentzug?

Ein Fahrzeugführer verstieß in einem Zeitraum von gut zwei Jahren gleich 27 mal gegen die Parkvorschriften. Für jeden Verstoß wurde ein Bußgeld verhängt und ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Zusätzlich hatte er zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit seinem Auto überschritten. Daraufhin entzog ihm die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Auch das Gericht hielt die Sofortmaßnahme für rechtmäßig. Denn die Hartnäckigkeit, mit welcher der Fahrer gegen die Parkvorschriften verstoße, spricht für seine Uneinsichtigkeit. Der Fahrer muss damit derzeit als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen gelten.

So entschied das Oberverwaltungsgericht NRW, Az.: 16 B 2137/05


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