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Hinweisschilder – Die Parkplätze werden überwacht

Bewachter Parkplatz und trotzdem wurde ein Auto aufgebrochen. Der Veranstalter eines Golfturniers stellte f?r seine Besucher Wiesenfl?chen als Parkfl?chen bereit. Der Parkplatz war mit B?ndern abgesteckt. Die G?ste wurden vom Personal eingewiesen. Hierf?r wurde ein Entgelt von 3,00 Euro pro Fahrzeug erhoben. Zus?tzlich wurden Schilder mit dem Hinweis „Die Parkpl?tze werden ?berwacht“ aufgestellt. Ein Fahrzeug trotzdem wurde aufgebrochen.

Aus dem Auto wurde das Urlaubsgep?ck und eine Golfausr?stung im Wert von 11.000 Euro gestohlen. Der Turnierveranstalter f?hlte sich hierf?r allerdings nicht verantwortlich, da er keine Obhutspflicht ?bernommen habe. Das Gericht jedoch sah diesen Vorfall aber anders und verurteilte den Turnierveranstalter zum Schadenersatz. Denn die Hinweisschilder konnten vom Parkplatzbesucher nur dahingehend verstanden werden, dass diese Wiesenfl?che weiter r?umlich ?berwacht und insoweit den typischen Autoabstell-Risiken wie Einbrauch, Diebstahl und Besch?digung entgegenwirken will. Der Kunde durfte hier davon ausgehen, dass die Parkfl?che durch entsprechende Rundg?nge ?berwacht wird und somit auch sein Auto.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.:1 U 46/04


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