Gerichtsurteil – Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um nahezu 100 Prozent:
Wann gilt – Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung?
Überschreitet ein Kraftfahrzeugführer mit seinem Pkw innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um nahezu 100 Prozent (97 km/h statt der vorgeschriebenen 50 km/h), so muss die Bußgeld-Behörde und das Gericht von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen.
Das führt zu einer Bußgelderhöhung. jlp
Entscheid des Kammergerichts in Berlin, Az.: 3Ws(B)83/
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