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Karneval mal ohne Auto: ÖPNV-Ticket

Karneval mal ohne Auto: deutsche internet versicherung bezuschusst ihren Versicherten das ?PNV-Ticket. Die f?nfte Jahreszeit n?hert sich ihrem H?hepunkt. In den kommenden Tagen werden nicht nur in den
Karnevalshochburgen K?ln, D?sseldorf und Mainz wieder die Narren und
N?rrinnen das Sagen haben. Wer feiert und Alkohol konsumiert, sollte
aber das Auto stehen lassen.

Die deutsche internet versicherung erinnert an das hohe
Unfallrisiko, das schon bei kleinsten und noch erlaubten Mengen
Alkohol besteht. Mediziner weisen bereits bei einem Blutalkoholwert
von 0,3 Promille deutlich verringerte Konzentrations- sowie
Reaktions- und Koordinationsf?higkeit nach. Falko Struve, Mitglied
des Vorstands der deutsche internet, appelliert an alle Autofahrer:
„Lassen Sie Ihr Auto stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen. Oder
bilden Sie Fahrgemeinschaften mit Freunden. Der Fahrer sollte sich
vorher bereit erkl?ren, keinen Tropfen Alkohol zu trinken. So kommen
Sie sicher durch die tollen Tage.“

Bus- und Bahnticket wird bis zu 11,11 Euro erstattet

Ihren Versicherten bietet die deutsche internet wieder einen
Zuschuss zum Karnelvals-Ticket. Die ersten 1.111 Kunden, die zwischen
dem 15. und 21. Februar 2007, 6.00 Uhr, mit Bus und Bahn zu
Karnevalsveranstaltungen oder nach Hause fahren und ihr Ticket der
deutsche internet vorlegen, erhalten einmalig bis zu 11,11 Euro
erstattet. Ausgenommen sind Wochen-, Monats- und Jahrestickets. Ein
Unfallschaden sollte in dem Zeitraum nicht gemeldet werden.

?ber die deutsche internet versicherung ag:

Die deutsche internet versicherung ag ging in 2001 als erster
Online-Kfz-Versicherer an den Start. Hinter ihr steht der
Versicherungsverbund Die Continentale. Beste T?V-Zertifizierungen zur
Servicequalit?t, Kundenzufriedenheit und Datensicherheit zeichnen die
deutsche internet versicherung ag aus. Unabh?ngige Vergleichstests
(u.a. Finanztest, Autobild-T?V-Report) best?tigen die g?nstigen
Tarife.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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