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Laserpointer-Attacken im Straßenverkehr

Wer Autofahrer mit einem Laserpointer blendet, muss mit einem Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen. Strafmaß:

Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder eine Geldstrafe.
Gefahr durch rücksichtslose Blender: In Heilbronn wird ein Straßenbahnfahrer mit Laser „beschossen“, auf dem Flughafen Memmingen ein landender Pilot und auf der A3 ein Dutzend Autofahrer. Mit Laserpointern, die ähnlich wie Kugelschreiber aussehen und als Lichtanzeiger bei Präsentationen üblich sind, blenden Unbekannte vermehrt Autofahrer. „Von Flensburg bis ins tiefste Bayern, überall stellen wir Straftaten und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr mit Laserpointern fest“, sagt Oliver Malchow von der Gewerkschaft der Polizei. Der jüngste Fall hat sich auf der A3 Richtung Köln in Höhe Montabaur ereignet. Unbekannte aus dem rund 1 200 Einwohner zählenden Dorf Girod im Westerwald haben mit Laserpointern Autofahrer auf der nahegelegenen Autobahn geblendet.
„Bisher sind uns bereits elf Fälle zugetragen worden“, erklärt Erster Polizeihauptkommissar Gerhard Bast, Dienststellenleiter der Autobahnpolizei Montabaur. Zeugenaussagen haben ergeben: Meist in den späten Abendstunden oder zur Nachtzeit werden Autofahrer mit einem grün leuchtenden Laserpointer attackiert. Derzeit verteilt die Polizei Handzettel an die Bevölkerung und befragt die Einwohner von Girod. So hoffen die Ordnungshüter, den oder die Täter zu fassen.
In Deutschland sind Laserpointer erlaubt, allerdings nur bis zu einer Leistung von einem Milliwatt (Klasse 1). Dies entspricht dem Sender einer Auto-Zentralverriegelung. Doch die zahlreichen Billigprodukte aus Fernost sind leistungsstärker und damit gefährlicher. Physiker der Universität Mainz haben solche Geräte getestet und festgestellt, dass die Strahlenbündelung eines 13-Watt-Laserpointers Papier anzünden kann. Aber auch eine Streuung von nur zehn Milliwatt beeinträchtigt schon die Sehkraft: Trifft sie gebündelt direkt auf die Augen, kann die Netzhaut Schaden nehmen. Mindestens ein Autofahrer auf der A3 hat Verletzungen am Auge erlitten.
Wer Autofahrer mit einem Laserpointer blendet, muss mit einem Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen. Strafmaß: Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. In den USA, wo im letzten Jahr fast 4.000 Piloten-Blendungen gezählt worden sind, hat das FBI jetzt 10.000 Dollar für Informationen zur Ergreifung von Blendern ausgesetzt. Und in Deutschland ist jüngst ein 29-Jähriger vom Amtsgericht Bautzen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden, weil er einen Hubschrauber der Bundespolizei aufs Korn genommen hatte.
Experten fordern schon seit längerem ein Verbot der Laserpointer. In der Schweiz greift die Politik durch: Nach mehreren Vorfällen soll die Leuchtkraft begrenzt werden. Laut Auskunft des Bundesamts für Gesundheit wird noch in diesem Frühjahr ein neues Gesetz vorgelegt. Der Entwurf soll eine „Grundlage für ein Verbot starker Laserpointer“ enthalten. Derweil sucht die Autobahnpolizei Montabaur noch immer erfolglos die Quelle der Laserpointer-Attacken. „Oft ist es ja auch schon ein Erfolg, wenn keine weiteren Vorfälle mehr bekannt werden“, erklärt ein Beamter der Autobahnpolizei. mid/rawi


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