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Mehr Falschfahrer-Unfälle?

Die jüngste Serie folgenschwerer Nebelunfällen hat die Öffentlichkeit aufgeschreckt. Doch von einer

generellen Häufung derartiger Unfälle kann keine Rede sein, betonte der ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Im Gegenteil, die fraglichen Unfallzahlen seien seit Jahrzehnten rückläufig (minus 80 Prozent), was laut ACE auch auf die neu installierten Nebelwarner entlang gefährdeter Strecken zurückzuführen ist. Der Club mahnte Autofahrer, sie sollten bei eingeschränkter Sicht ihr Tempo unverzüglich drosseln und ihre Aufmerksamkeit erhöhen.
Dass die Zahl der Unfälle durch Falschfahrer zunimmt, ist nach Darstellung des ACE „auch nur eine gefühlte Wahrnehmung“, die sich statistisch bislang nicht belegen lässt. Der ACE verweist dazu auf eine Auskunft des Bundesverkehrsministeriums, wonach konstant etwa 1700 Falschfahrer jährlich registriert werden. Die meisten Verkehrsgefährdungen dieser Art gehen glücklicherweise glimpflich aus. Nach Ansicht der ACE-Verkehrssicherheitsexperten ist nicht auszuschließen, dass aufgrund eingeschränkter Sicht etwa wegen Nebels, Fahrer auf die falsche Spur geraten.

Fahrerassistenzsysteme gegen Falschfahrer
Der Club setzt auf optimierte Beschilderung an Autobahn-Auffahrten und auf Warnimpulse, die im Fall des Falschfahrens mittels der in den Autos verbauten Navigations- und Fahrerassistenzsystemen ausgelöst werden. Damit ließe sich beispielsweise eine in Sekunden wirkende Warnkette für alle Beteiligten in Gang setzen.

Richtiger Gebrauch von Nebelschlussleuchten
Der ACE warnt davor, durch falschen Gebrauch der Nebelschlussleuchte sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Anders als Nebelscheinwerfer darf das grellrote Licht am Heck nämlich nicht schon bei schlechten Sichtverhältnissen eingeschaltet werden. Grund: Die Strahlkraft ist im Vergleich zu den herkömmlichen Rückleuchten etwa 30-mal stärker. Die blendende Wirkung der Nebelschlussleuchte ist deshalb bei normalen Lichtverhältnissen und auch noch bei leichter Beeinträchtigung der Sichtweite nicht zu unterschätzen. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Wenn sich der Dunstschleier wieder aufzulösen beginnt und eine bessere Sicht möglich ist, muss sie wieder ausgeschaltet werden, betont der ACE.

Die Nebelschlussleuchte sollte auch im Stadtverkehr deaktiviert bleiben, da es bei der Fahrt dicht an dicht ebenfalls leicht zu Blendungen kommen kann. Außerdem beträgt die Höchstgeschwindigkeit bei Nebel 50 Kilometer pro Stunde (50 km/h). Hilfreich bei der Einschätzung von Entfernungen sind die Begrenzungspfosten an Autobahnen, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. ace-online.de


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