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Nach einem Umzug die Frist zur Ummelden des Kfz einhalten

Jeder der bereits einen Umzug mitgemacht oder selbst organisiert hat, kennt die folgende Situation: Die Kisten sind endlich in der neuen Wohnung/Haus und die notwendigen Amtsg?nge stehen an. Die Anmeldung am neuen Wohnort wird meistens noch absolviert, w?hrend aber die unangenehme Kfz-Ummeldung gerne noch verschoben wird.

Diese Verschiebung dauert meistens so lange an, bis die Erkenntnis einsetzt, dass es eigentlich schon „zu spät“ für die Ummeldung des Kfz ist und wahrscheinlich ein Bussgeld notwendig ist, weshalb erst recht das Kfz nicht umgemeldet wird.

Vorab m?chten wir in dieser Situation auf unser Dienstleistungsangebot hinweisen, wobei Sie uns mit dem Ummelden des Kfz beauftragen können. Zurückkehrend zur Ausgangsfrage gibt es varieriende Verfahrensweisen in den Amtsstuben, die sich auch je nach Bundesland unterscheiden:
Laut Gesetz ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen (Paragraph 27,3, Abs.1 StVZO). Dementsprechend k?nnte ein Beamter der Zulassungsstelle immer ein Bussgeld verh?ngen, wenn eine (seiner Ansicht nach) zu lange Zeit verstrichen ist. Allerdings ist eine solche Willk?r eines Einzelnen eher selten in den Amtsstuben anzutreffen. Die H?he dieser verhängten Bussgelder unterscheiden sich ebenfalls, da die Kfz-Steuer eine Landessteuer ist und somit dem jeweiligen Bundesland zusteht. Meistens beginnt der Bussgeldkatalog mit einem Verwarngeld von 15 Euro und die Grenze ?ber 100 Euro liegen kann. Besonders zu betonen gilt in diesem Kontext der refomierte Bussgeldkatalog der Stadt Hamburg (siehe auch Artikel: Bussgelkatalog der Stadt Hamburg;), in welchem die Bussgelder f?r die Frist?berschreitung nahezu verdoppelt worden sind und auch konkrete Frist?berschreitungszeitr?ume genannt werden.

Grunds?tzlich haben aber auch die Beh?rden ein Einsehen und verzichten bei einer ?berschreitung des Ummeldezeitraums von 1 Monat seit dem Umzug auf ein etwaiges Bussgeld. Auch bei einer ?berschreitung der Frist um 3 Monate erfolgt oftmals eine Ermahnung und es hängt in dieser Situation vom jeweiligen Beamten ab (Aber beachten Sie bitte, dass im Bundesland Hamburg in dieser Situation bereits ein h?heres Bussgeld verh?ngt werden kann).

Bei einer ?berschreitung von 6 Monaten bedarf es schon einer „guten“ Erkl?rung, warum die Ummeldung des Kfz´s erst zu einem derart sp?ten Zeitpunkt erfolgte. Ab einer ?berschreitung der Frist um ?ber 6 Monate seit dem Umzug ist meistens jedoch ein Bussgeld in H?he von ca. 40-50 Euro (Stand 31.12.2006) zu bezahlen. Ab einer Frist?berschreitung des Zeitraum von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bussgelder in H?he von 75-100 Euro zu bezahlen; wobei wieder der Sonderfall des Bussgeldkataloges der Stadt Hamburg zu beachten ist.
Somit sollte weiterhin die Ummeldung des Kfz so schnell wie m?glich vorgenommen werden, sobald ein Umzug in einen neuen Land-oder Stadtkreis abgeschlossen ist. Etwaige Ausreden wie Zeitmangel oder Unkalkulierbarkeit der Wartezeit auf dem Amt, m?gen zwar f?r den Einzelnen ausschlaggebend gewesen sein, entbinden aber den Einzelnen nicht von der Gesetzespflicht. Zumal die Ummeldung Ihres Kfz auch durch die Mitarbeiter der ?mterg?nger KG ?bernommen werden kann.Denn speziell in einem beruflich bedingten Umzug k?nnen alle mit dem Umzug entstehenden Kosten bei der n?chsten Einkommenssteuererkl?rung mit angegeben werden. Auf jeden Fall ist es alle Mal g?nstiger f?r den Einzelnen, die Kfz-Ummeldung vorzunehmen (zu lassen), als die Zeit verstreichen zu lassen und dann ein etwaiges Bussgeld zu zahlen.
Wir helfen gern. Ämtergänger KG,?mterg?nger KG (Hauptsitz)
Ovelg?nner Weg 23,21335 L?neburg,Tel: 01520-900 5658
www.kfz-ummeldeservice.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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