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Neue EUGH- Urteile: MPU Test statt EU Führerschein

Nach den neuen EUGH- Urteilen setzt die Anerkennung des EU Führerscheins voraus, dass die Inhaber der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Land der Ausstellung haben. Gleichfalls das die Fahrerlaubnis nicht in einer Sperrfrist fallen darf.

Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten müssen zwar vorbehaltlos in Deutschland anerkannt werden, doch hat der EuGH dem Führerscheintourismus jetzt entscheidend erschwert.

Dies bedeutet wer einen EU-Führerschein nutzen will, sollte sich 185 Tage im Jahr im Führerscheinausstellenden Land aufhalten oder einen guten inhaltlichen Bezug zum EU Land haben. Wer also nur seinen Wohnsitz verlegt und weiterhin in Deutschland arbeitet hat längst noch keinen Bezug oder keine Bindung zum Führerscheinausstellenden Land. Der ausstellende Mitgliedstaat muss laut EuGH überprüfen, ob die Mindestvoraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins gegeben sind. mpu-test.beeplog.de

Diejenigen welche Ihre Fahrerlaubnis bereits aberkannt bekommen haben, müssen wesendlich höhere Kriterien erfüllen, um überhaupt noch eine Chance zu haben sich gegen die drohende Aberkennung zur Wehr setzen zu können.

Das endgültige aus für den Fahrerlaubnis-Tourismus kommt 2009 – 2013 mit der umzusetzenden 3. EU-Führerschein-Richtlinie. Hiernach darf dann ein EU-Mitgliedstaat keine Fahrerlaubnis ausstellen, wenn zuvor die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates entzogen wurde. www.europa-fahrerlaubnis.com


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