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Neue EUGH- Urteile: MPU Test statt EU Führerschein

Nach den neuen EUGH- Urteilen setzt die Anerkennung des EU Führerscheins voraus, dass die Inhaber der Fahrerlaubnis ihren ordentlichen Wohnsitz im Land der Ausstellung haben. Gleichfalls das die Fahrerlaubnis nicht in einer Sperrfrist fallen darf.
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Von u.b. am 08.07.2008 um 09:36 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 456 views