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Neue StVO für Inlineskater und Skateboarder

Die neue StVO regelt das Verhalten von Inlineskatern und Skateboardern im Fußgängerverkehr.

Nicht dem Rausch der Geschwindigkeit verfallen
Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Inlineskater ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 15 Kilometern sind mit den acht Rädern leicht zu erreichen. Dieser Hauch von Freiheit und Abenteuer birgt für Kinder, aber auch für ihre Eltern ungeahnte Risiken, warnt die HUK-COBURG.

Wer in der Stadt unterwegs ist, sollte wissen: Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater ebenso wie ihre Kollegen auf den Brettern zu den Fußgängern. Wie sie sich im Fußgängerverkehr zu verhalten haben, hat der Gesetzgeber in der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) im September 2009 genau geregelt: Speed weg, auf dem Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen – nötigenfalls sogar Schrittgeschwindigkeit fahren. Skater, die schneller sind und dadurch einen Unfall verursachen, müssen für die Folgen einstehen.

Das kann teuer werden, vor allem wenn Menschen verletzt wurden und Behinderungen zurückbleiben. Neben Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall, muss der Skater dem Opfer auch eine lebenslange Rente zahlen.

Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass Kinder ab sieben Jahren für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. – Bewegen sich die Kinder im Straßenverkehr, verschiebt sich die Altersgrenze allerdings um drei Jahre nach hinten. Straßenverkehr bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug handelt. – Ob Kinder tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt nicht allein vom Alter, sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Ausschlaggebend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Wenn das so ist, müssen auch Kinder für sämtliche Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind einmal Geld verdient, muss es zahlen.

Aber auch die Eltern können zur Kasse gebeten werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. – Fazit: Ohne private Haftpflichtversicherung, die sowohl Eltern als auch ihre minderjährigen Kinder schützt, kann solch ein Unfall teuer werden.

Eigene Sicherheit nicht vergessen
Wer Inliner anzieht oder sich auf ein Skateboard stellt, sollte nicht allein an andere, sondern auch an sich denken. Viele Verletzungen lassen sich mit richtiger Schutzausrüstung ganz vermeiden oder die Unfallfolgen deutlich abmildern. Darum sollten Helm, Ellenbogen-, Hand- und Knieschoner eine Selbstverständlichkeit sein. HUK-Coburg, Karin Benning, Tel.: +49 (09561) 96-2084
www.huk.de


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