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Neue Verkehrsregeln in Niederlande

Vorsicht, wenn Mittellinie fehlt. Grundsätzlich gilt in Holland auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften für Pkw, Motorräder, Wohnmobile und Gespanne bis

3,5 Tonnen ein Tempolimit von 80 km/h. Diese Straßen sind mit durchgehender oder unterbrochener weißer Mittellinie gekennzeichnet.

Neue Fahrbahnmarkierungen sollen Sicherheit erhöhen
Niederlande: ADAC: Vorsicht, wenn Mittellinie fehlt

In den Niederlanden werden ab sofort alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit neuen Fahrbahnmarkierungen versehen. Diese sollen die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsteilnehmern mehr Klarheit bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geben.

Auf Schnellstraßen mit einem grün markierten Mittelstreifen, der von zwei durchgehenden oder unterbrochenen weißen Streifen eingefasst ist, dürfen Kfz bis 3,5 Tonnen und Motorräder 100 km/h fahren. Für Kfz über 3,5 Tonnen gilt ein Limit von 80 km/h und für Gespanne von 90 km/h.

Eine durchgezogene weiße Mittellinie bedeutet ein generelles Überholverbot. Ist sie unterbrochen, darf überholt werden. Die Anbringung von zwei parallelen Mittellinien soll dafür sorgen, dass der Abstand zum Gegenverkehr vergrößert wird.

Zukünftig wird es in den Niederlanden auch Straßen ohne Mittellinie geben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 60 km/h. Autofahrer müssen hier besonders achtsam sein, warnt der Automobilclub. Das Fehlen der Mittellinie soll bewirken, dass zu schnelles Fahren als unangenehm empfunden wird. Auch Radfahrer dürfen hier auf der Straße unterwegs sein. Befinden sich an den Straßenseiten rote Markierungsflächen mit Fahrradsymbolen müssen die ausgewiesenen Streifen benutzt werden.

Generell gilt: Verkehrsschilder, die eine von der Straßenmarkierung abweichende Regelung vorschreiben, haben stets Vorrang. Auch bei Straßenbauarbeiten kann vorübergehend eine niedrigere Geschwindigkeit gelten.
Der ADAC rät allen Autofahrern, die in Holland unterwegs sind, sich vor Reisebeginn über die neuen Regelungen und die Bedeutung der Fahrbahnmarkierungen zu informieren. Bei Verkehrsverstößen drohen Urlaubern sonst hohe Geldbußen. pressemitteilung www.adac.de


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