Sie sind hier:   Startseite / Nutzung der Busspur entgegen der Fahrtrichtung tabu

Nutzung der Busspur entgegen der Fahrtrichtung tabu

Wer haftet, wenn ein Fahrradfahrer eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung befährt und stößt mit einem aus einer Ausfahrt kommenden Fahrzeug zusammen?

.

Befährt ein Radfahrer eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung und stößt mit einem aus einer Ausfahrt kommenden Fahrzeug zusammen, ist er hierfür alleine verantwortlich.

So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 4 U 88/11) laut dem Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Im vorliegenden Fall hatte ein Radfahrer genau dies getan und sich beim Auffahren auf die Straße an der Schulter verletzt. Im Anschluss forderte er von dem beteiligten Autofahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies wiesen die Frankfurter Richter jedoch zurück. Zwar müssen Verkehrsteilnehmer bei der Ausfahrt von einem Grundstück besondere Vorsicht walten lassen. Ein möglicherweise geringes Mitverschulden des Ausfahrenden trete jedoch gegen das grob verkehrswidrige Verhalten des Radlers vollständig zurück. Daher trage der Kläger die Schuld an dem Sturz. ts/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben