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Parken bei Gefälle

Kommt der Wagen von allein ins Rollen, muss der nachl?ssige Fahrer sonst wegen groben Fehlverhaltens f?r den Schaden voll aufkommen, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 19 U 127/06).

Parken bei Gef?lle: Handbremse allein reicht nicht
Wer sein Auto an einer absch?ssigen Stra?e abstellt, sollte nicht nur die Handbremse anziehen, sondern zus?tzlich auch immer den ersten Gang einlegen. Kommt der Wagen von allein ins Rollen, muss der nachl?ssige Fahrer sonst wegen groben Fehlverhaltens f?r den Schaden voll aufkommen, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 19 U 127/06).

Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, spiele es dabei nach Auffassung der Karlsruher Richter keine Rolle, ob sich der zur Kasse gebetene Autofahrer seiner Fahrl?ssigkeit ?berhaupt bewusst gewesen sei. ?Entscheidend ist die Aussage des Sachverst?ndigen, dass bei dem laut Dekra-Gutachten vorliegenden Gef?lle von etwa zehn Prozent objektiv das Anziehen der Handbremse nicht gen?gte, sondern vorrangig der erste Gang einzulegen gewesen w?re?, erkl?rt D-AH-Rechtsanwalt Stefan Specks.

Das Gericht schloss aufgrund des technischen Gutachtens auch aus, dass der eingelegte Gang durch Schaukelbewegungen am Fahrzeug w?hrend des Parkens wieder herausgesprungen sein k?nnte. Selbst die vom Autofahrer ge?u?erte Vermutung, er habe m?glicherweise versehentlich den dritten statt den ersten Gang eingelegt, half ihm nicht aus der Patsche. ?Sogar dann l?ge ein grober Sorgfaltsversto? vor?, sagt Rechtsanwalt Specks. Die Gefahrensituation einer stark absch?ssigen Stra?e erfordere n?mlich besondere Aufmerksamkeit. Der Autofahrer h?tte sich eben sorgf?ltig vergewissern m?ssen, tats?chlich den richtigen Gang eingelegt zu haben. (ar/PS-Automobilreport)


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