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Pflicht zur Radwegnutzung

Sind Radwege für Fahrradfahrer nutzungspflichtig?

Urteil: Keine generelle Pflicht zur Radwegnutzung
ampnet – 21. November 2009. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Radfahrer im Regelfall auf der Straße fahren dürfen (Az: BayVGH 11 B 08.186). Städte und Gemeinden können nur in Ausnahmefällen Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen.
Im konkreten Fall hatte die Stadtverwaltung von Regensburg einseitige Geh- und Radwege neben Straßen eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Die Kommune begründete dies mit Sicherheitserwägungen. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und stellte in einem ungewöhnlich detaillierten 41-seitigen Urteil klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn wegen besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht.

Im vorliegenden Fall konnten die Richter eine solche Gefährdung nicht erkennen. Es müsse davon ausgegangen werden, dass auch in zahlreichen anderen Fällen die Benutzungspflicht für Radwege ohne ausreichenden Rechtsgrund angeordnet wurde.
Eine solche Anordnung dürfe jedoch nur eine Ausnahme sein, so der Urteilstenor. auto-medienreporter.net ampnet/nic


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