Kaskoschaden bei Brand – Wer zahlt?
Stellt der Fahrzeughalter in sein vereistes Fahrzeug einen elektrischen Heizlüfter, um so die Fahrzeugscheiben zu enteisen, kann hierfür nicht die Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden, wenn hierbei das Fahrzeug in Brand gerät. Hier hat sich nämlich eine Gefahr realisiert, die dem Heizlüfter und nicht dem Fahrzeug zuzurechnen ist. jlp
So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 19 U 33/05
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