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Punktestand Flensburg: Führerscheinverzicht tilgt Punkte

Geben Autofahrer, die wegen eines hohen Punktestands im Verkehrssünderregister des Kraftfahrt-

Bundesamts (KBA) in Flensburg mit einem Zwangsentzug der Fahrerlaubnis rechnen müssen, ihren Führerschein freiwillig ab, entledigen sie sich damit auch aller Punkte. Beantragen sie nach Ablauf der entsprechenden Karenzzeit eine Wiedererteilung, sind die Eintragungen getilgt, und ihr Konto steht auf Null. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 6 L 297/13).
Notorische Verkehrssünder müssen allerdings berücksichtigen, dass ihnen nach dem Neustart schon bei einem niedrigeren Punktestand und nicht erst bei Erreichen der kritischen 18 Punkte-Grenze wieder die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Das ist laut der Deutschen Anwaltshotline der Fall, wenn sie „binnen kurzer Zeit und in rascher Folge neuerlich Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr“ begehen, also beispielsweise fünf Mal innerhalb von vier Jahren die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreiten. Im konkreten Fall allerdings, in dem es über drei Tempoüberschreitungen binnen eines halben Jahres zu befinden galt, entschied das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht, dass diese Verstöße nicht so gehäuft und massiv gewesen seien, um den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis zu rechtfertigen. mid/gfm


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