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Ratgeber Erste Hilfe – Jeder kann etwas tun

Notwendige Erste Hilfe Maßnahmen: Bei einem Verkehrunfall soll und kann jeder helfen. Doch aus Angst vor Fehlern unterlassen viele Verkehrsteilnehmer immer noch die notwendigen Erste Hilfe Maßnahmen. Dabei ist das Unterlassen von Hilfe viel schlimmer für Verunglückte als eine vielleicht unbeholfene Hilfemaßnahme.

Die Unsicherheit bei potenziellen Helfern rührt meist daher, dass der für den Führerscheinerwerb notwendige Erste-Hilfe-Kurs schon lang in Vergessenheit geraten ist, und die Kenntnisse nicht wieder aufgefrischt oder jemals angewendet wurden. Hinzu gesellt sich bei manchen Menschen die Sorge, für fehlerhafte Hilfe haftbar gemacht zu werden.
Doch laut der gesetzlichen Unfallversicherung VBG kann grundsätzlich der Ersthelfer nicht zum Schadenersatz herangezogen werden – weder für Schäden an fremden Sachen noch für eine ungewollt zugefügte Körperverletzung. Er muss also weder für den Ersatz von Kleidung aufkommen, die beim Verbinden einer Wunde beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen möglichen Rippenbruch bei einer Herzdruckmassage. Nur wer keine Hilfe leistet, handelt strafbar und muss mit Konsequenzen rechnen. Um dies zu vermeiden, muss mindestens ein Notruf getätigt werden.
Doch jeder Ersthelfer kann noch mehr tun: Ist beispielsweise der Verletzte bewusstlos und hat seine Atmung ausgesetzt, ist die Herzdruckmassage hilfreich. Sie fördert die Zirkulation des Blutkreislaufes und sorgt dafür, dass die lebenswichtigen Organe mit Sauerstoff versorgt werden können. Dafür muss mit beiden Händen die Brustmitte des auf dem Rücken liegenden Verletzten mindestens vier Zentimeter tief eingedrückt werden. Die Taktung beim sogenannten Pumpen liegt bei 100 Mal in der Minute. Dies ist auf Dauer ziemlich anstrengend. Dennoch darf das „Pumpen“, außer durch die zweimalige Atemspende, nicht unterbrochen werden. Angst vor Rippenbrüchen durch kräftiges Pumpen muss niemand haben. Selbst wenn es zu einem Rippenbruch kommt, stellt dies weniger ein Problem dar als die Unterversorgung der lebenswichtigen Organe mit Sauerstoff. Ist die Atemspende – am besten von Mund-zu-Mund – nicht möglich, ist die Herzdruckmassage kontinuierlich ohne Unterbrechung durchzuführen. Generell ist die Atemspende im Herz-Lungen-Wiederbelebungszyklus zweitrangig.
Erst wenn der Verletzte wieder selbstständig atmet, ist er in die stabile Seitenlage zu bringen. Auch hier muss niemand Angst vor Fehlern haben, wenn er die einzelnen Schritte der Vorgehensweise nicht mehr weiß. Wichtig ist dabei, dass am Ende der Mund des Verletzten den tiefsten Punkt des Körpers einnimmt und der Kopf dabei in den Nacken überstreckt ist. Danach ist eine ständige Kontrolle der Atmung erforderlich, bis der Rettungsdienst eintrifft. Doch auch wer sich die Maßnahmen nicht zutraut, kann zumindest Beistand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte leisten, indem er beruhigend auf den Verletzten einredet. kosi/mid Bildquelle: AOK Mediendienst


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