Sie sind hier:   Startseite / Recht: Einkaufswagen rammt Pkw

Recht: Einkaufswagen rammt Pkw

Ist die Kollision eines wegrollenden Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw ein Unfall im Straßenverkehr? Was ist eigentlich ein Unfall im Straßenverkehr?
Um sich nicht der Fahrerflucht im Straßenverkehr schuldig zu machen, muss
.

nach einem Verkehrsunfall die Polizei gerufen oder auf den geschädigten Verkehrsteilnehmer gewartet werden. Doch was ist eigentlich ein Unfall im Straßenverkehr? Zumindest nicht die Kollision eines wegrollenden Einkaufswagen mit einem parkenden Auto. Dementsprechend gibt es auch keine Wartepflicht für den vermeintlichen Schadensverursacher, wie nun das Landgericht Düsseldorf entschieden hat.
Mit zwei vollen Einkaufswagen war ein Lkw-Fahrer im verhandelten Fall aus einem Einkaufszentrum zurückgekehrt. Während des Beladens des Kraftfahrzeugs geriet einer der Einkaufswagen selbstständig ins Rollen und prallte gegen das in einer gegenüberliegenden Parklücke abgestellte Fahrzeug. Dadurch soll ein Sachschaden in Höhe von 1 496,78 Euro entstanden sein. Obwohl der Lkw-Fahrer den Schaden bemerkt haben soll, weil er den Einkaufswagen zurückholt und dann entladen hatte, ist er vom Unfallort davon gefahren. Hierin hat das zuständige Amtsgericht ein unerlaubtes Entfernen von einem Unfallort gesehen und deshalb eine Geldstrafe von insgesamt 800 Euro sowie ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Bei der folgenden Berufung widersprach das Landgericht Düsseldorf nun aber der ersten Instanz. In der vorliegenden Konstellation habe es an dem erforderlichen straßenverkehrsspezifischen Gefahrzusammenhang gefehlt, so die Richter. Aus diesem Grund war der Angeklagte laut dem ARAG-Experten freizusprechen (LG Düsseldorf, Az. 29 Ns 3/11). bp/mid
Bildquelle: ACE Auto Club Europa


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben