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Rechtsfahrgebot

Beim mehrspurigen Abbiegen tritt bei Richtungspfeilen an die Stelle des Rechtsfahrgebots die Pflicht zum Spurhalten.

Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen. Allerdings muss sich der Rechtsabbieger m?glichst weit rechts halten, so dass grunds?tzlich ein Vortrittsrecht des ?u?erst rechts eingeordneten Fahrzeugs gegen?ber einem weiter links fahrenden Fahrzeug besteht.

Dies gilt jedoch nicht, wenn paralleles Abbiegen in einer mehrspurigen Stra?e durch Richtungspfeile geboten ist. In einem solchen Fall ist das Fahren in mehreren Reihen nebeneinander erlaubt. An die Stelle des Rechtsfahrgebots tritt die Pflicht zum Spurhalten. Das mehrspurige Abbiegen ist zur Schaffung von mehr Verkehrsraum erforderlich. Der bei einem paarweisen Abbiegen links Fahrende muss den Bogen so weit nehmen, dass er die in der rechten Spur fahrenden Fahrzeuge nicht in Bedr?ngnis bringt und umgekehrt.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 75/06


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