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Rechtzeitig auf Winterreifen wechseln

Seit Mai 2006 gilt die Erg?nzung der Stra?enverkehrsordnung (?2 Abs. 3a StVO) wobei „Bei Kraftfahrzeugen die Ausr?stung an die Wetterverh?ltnisse anzupassen ist“ – Also keine generelle Winterreifenpflicht und dieser Winter wird zeigen, wie die Umsetzung in der Praxis aussehen wird.

Nachdruck verleiht die entsprechende Erg?nzung des Bu?geld-Katalogs:
Die Missachtung der neuen Regelung kann mit 20 Euro, bei Behinderung des Verkehrs sogar mit 40 Euro bestraft werden.

Aber das ist nur die rechtliche Seite. Zur Ihrer Sicherheit empfehlen Experten rechtzeitig auf Winterreifen zu wechseln. Bitte ?berpr?fen Sie auch jetzt schon die Profiltiefe Ihrer alten Winterreifen, denn diese k?nnen ihren optimalen ?Grip? nur bei einer Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern entfalten.

www.reifen.de


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