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Reisverschlussverfahren StVO – Das sollten Sie wissen

Das Reißverschlussverfahren ist in Paragraf 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, klar geregelt.

Wer mit dem Auto fährt, braucht starke Nerven. Unfälle, Baustellen und andere Fahrbahnverengungen führen vor allem auf Autobahnen häufig zu Staus. Lästig sind die Staus immer, besonders aber dann, wenn man am Ende des Staus feststellt: Es hätte alles schneller gehen können, wenn sich alle Autofahrer am Anfang des Staus an die Regel zum „Reißverschlussverfahren“ gehalten hätten.

Dabei ist das Vorgehen in solch einem Fall in § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt: Wenn auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung ein Fahrstreifen endet oder wegen eines Hindernisses nicht weiter befahrbar ist und sobald der Verkehr so dicht ist bzw. die Abstände der Fahrzeuge untereinander so gering sind, dass ein Einordnen auf den durchgehenden Fahrstreifen mit ausreichendem Abstand nicht mehr möglich ist, ist das sogenannte Reißverschlussverfahren anzuwenden. Dabei ordnen sich die Fahrzeuge abwechselnd hintereinander auf der weiterführenden Spur ein.

Was viele aber nicht wissen: Das abwechselnde Einfädeln beginnt erst unmittelbar vor Beginn der Verengung. „Viele Fahrerinnen und Fahrer wechseln schon mehrere hundert Meter vor der Verengung die Spur. Das kann je nach Verkehrsdichte dazu führen, dass das Stauende sich weiter nach hinten verschiebt. Abrupte Spurwechsel erhöhen außerdem die Gefahr von Unfällen“, warnt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). „Im Gegenzug müssen die Fahrerinnen bzw. Fahrer auf der freien Spur den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern natürlich die Möglichkeit geben, sich dort einzufädeln.“

Die richtige Umsetzung des Reißverschlussverfahrens ist eines der zehn Plakatmotive der Serie „Wie war das noch mal?“ des DVR und des VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit. Die Serie soll zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr beitragen und ist eingebettet in die Sicherheitsstrategie „Vision Zero“. Deren Ziel: Kein Mensch soll im Straßenverkehr oder bei der Arbeit getötet oder so schwer verletzt werden, dass er lebenslange Schäden davonträgt. ampnet/Sm


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