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Schaden mit Einkaufswagen- Zahlt die Kfz Versicherung?

Die Kfz-Versicherung sei grunds?tzlich und ausschlie?lich f?r alle Sch?den zust?ndig, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen.

Auch Sch?den mit einem Einkaufswagen sind ein Fall f?r die Kfz-Versicherung. Darauf wies jetzt der ACE Auto Club Europa hin. Die Kfz-Versicherung sei grunds?tzlich und ausschlie?lich f?r alle Sch?den zust?ndig, die durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstehen. Der Schutzbereich sei also bewusst weit gefasst und beziehe eben auch solche Be- und Entladevorg?nge mit einem Einkaufswagen ein. Laut ACE gehen die Gerichte davon aus, dass ein Schaden beim Beladen des Fahrzeugs jedenfalls dann durch die Kfz-Versicherung reguliert werden muss, wenn eine zeit- und ortsnahe Verkn?pfung zwischen Schaden und dem Beladevorgang besteht. Dies k?nne bereits bei Handlungen zu bejahen sein, die unmittelbar Vor- oder Nachbereitungsarbeiten f?r die Be- oder Entladet?tigkeit darstellen.Letzten Endes komme es nat?rlich auf den Einzelfall an, ob sich bei nat?rlicher Betrachtungsweise der Schaden als Vorgang des Beladungsrisikos darstelle. Aufgrund der Rechtsprechung wird man aber im Zweifel immer von einer Zust?ndigkeit der Kfz-Versicherung auszugehen haben. (Urteil des Landgericht Aachen vom 30.03.90 NZV 91, 76). autoreporter.net


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