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Sicherstellung der Fahrerlaubnis – der Fahrer zahlt immer

Wer bei einer Verkehrskontrolle begr?ndete Zweifel an seiner Fahrt?chtigkeit aufkommen l?sst, kann von den Polizeibeamten f?r die ?rztliche Blutkontrolle und die Sicherstellung des F?hrerscheins in die n?chste Dienststelle gefahren werden. Die Kosten daf?r d?rfen dem Kontrollierten sp?ter als Geb?hr in Rechnung gestellt werden.

Die Kosten m?ssen vom ?berpr?ften selbst dann ?bernommen werden, wenn das anschlie?ende Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wurde. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 7 A 11548/06.OVG). Der Fall: Eine Doppelstreife hatte einen Kraftfahrer angehalten, der ihr sofort durch deutliche R?tung der Bindeh?ute sowie wegen des w?ssrigen Gl?nzens der Augen auffiel. Zwar ging der Alkoholtest negativ aus, doch der Drogenschnelltest schlug an und wies auf die Einnahme von Amphetaminen hin. Die wurden dann bei der sp?teren Blutanalyse wirklich, wenn auch in nur minimaler Konzentration, gefunden.

F?r das, angesichts des auff?lligen Verhaltens des Kraftfahrers, zweifellos rechtm??ige Einziehen der Fahrerlaubnis und die Fahrt zur Wache stellte die Verkehrsbeh?rde dem Mann zwei Polizisten-Einsatzstunden zuz?glich der Fahrtkosten mit je 0,30 Euro pro Kilometer in Rechnung. Zu Recht, wie die Koblenzer Richter entschieden. „Denn nach dem Landesgeb?hrengesetz darf die Polizei f?r die Sicherstellung von Sachen, in diesem Fall der Fahrerlaubnis, bei einem Zeitaufwand von mehr als 30 Minuten solche Geb?hren erheben“, erkl?rt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de). Weitere Kosten  wie hier f?r die anschlie?ende Bearbeitung des Vorgangs in der Dienststelle  muss die Beh?rde allerdings selbst tragen.


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