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Sicherstellung der Fahrerlaubnis – der Fahrer zahlt immer

Wer bei einer Verkehrskontrolle begr?ndete Zweifel an seiner Fahrt?chtigkeit aufkommen l?sst, kann von den Polizeibeamten f?r die ?rztliche Blutkontrolle und die Sicherstellung des F?hrerscheins in die n?chste Dienststelle gefahren werden. Die Kosten daf?r d?rfen dem Kontrollierten sp?ter als Geb?hr in Rechnung gestellt werden.
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Von u.b. am 10.06.2007 um 13:22 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 454 views