Wissenswertes zur Spielstraße laut Straßenverkehrsordnung, kurz StVO: Wer meint, mit langsamem Fahren wie in 30-km-Bereichen wäre es getan, irrt. Das kann 75 Euro Bußgeld kosten und
einen Punkt im Flensburger Zentralregister einbringen.
Richtiges Verhalten in der Spielstraße
Eigentlich sollte das Schild allein schon Hinweis genug sein: Auf blauem Grund sind ein Erwachsener und ein Ball spielendes Kind zu sehen sowie ein Auto und ein Haus. Was diese verkehrsberuhigte Zone, auch Spielstraße genannt, für den einzelnen bedeutet, ist jedoch nicht jedem Verkehrsteilnehmer klar.
Laut Straßenverkehrsordnung dienen verkehrsberuhigte Zonen dazu, um dort das Unfallrisiko zu minimieren. In diesen Straßenabschnitten haben Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, Vorrang. Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also Autos, Motorräder und auch Radfahrer, müssen auf sie besondere Rücksicht nehmen. Hierzu gilt es zuallererst, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. Damit meint die Rechtsprechung vier bis sieben Stundenkilometer. Das ist ein Bereich, den ein normaler Tacho im Auto gar nicht anzeigt. Sobald sich die Tachonadel bewegt, fährt man in der verkehrsberuhigten Zone also fast immer schon zu schnell. Deshalb legen Automobilklubs den Autofahrern nahe, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen. Wer meint, mit langsamem Fahren wie in 30-km-Bereichen wäre es getan, irrt. Das kann 75 Euro kosten und einen Punkteeintrag bringen.
Die Pflicht zum Schritttempo in verkehrsberuhigten Zonen gilt – vielen unbekannt – ebenfalls für Radfahrer. Sie haben sich gleichermaßen an die dort geltenden Vorsichtsmaßnahmen zu halten, denn in einer Spielstraße sollen Kinder nach Herzenslust toben, Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen können, ohne durch Auto-, Motorrad- oder auch Radfahrer gefährdet zu werden. Diese Verkehrsteilnehmer müssen nicht nur jederzeit rechtzeitig bremsen können, sie haben im Zweifel sogar anzuhalten und zu warten, so das oberste Gebot. Gegebenenfalls muss ein Fahrzeug so lange stehen bleiben, bis auch in ihr Spiel vertiefte Kinder ihn wahrgenommen haben und die Fahrt freimachen.
Allerdings gilt auch für die Fußgänger das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme: Sie sollten demnach ihren Vorrang nicht „verkehrserzieherisch“ oder behindernd auskosten.
Parken ist für Autofahrer in verkehrsberuhigten Bereichen bzw. Spielstraßen grundsätzlich verboten – außer auf speziell dafür vorgesehenen und markierten Flächen. Lediglich Anhalten zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen ist gestattet. Außerdem gilt in verkehrsberuhigten Zonen überwiegend die Vorfahrtsregel rechts vor links. ampnet/jri
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