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Strafe bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Statt 30 km/h 60 km/h! Mit welchen Strafen muss man rechnen?

Extreme Geschwindigkeitsüberschreitung.

Kollidiert ein vorfahrtberechtigter Kraftfahrzeugführer, der eine 30 km/h-Zone mit mindestens 60 km/h und wegen eines auf der rechten Fahrbahn geparkten Fahrzeugs die linke Fahrbahnseite befährt, mit einem aus seiner Sicht von links aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden Fahrzeug, haftet er für den Schaden zu 75 Prozent. Diese Haftungsquote ist deshalb angemessen, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers derart hoch und damit grob verkehrswidrig war. jlp

So entschied das Landgericht in Arnsberg, Az.:I-5S


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