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Strafen auch für Radler und Fußgänger

Einen Punkt in Flensburg und ein Bu?geld ?ber 62 Euro: Das ist die Strafe f?r einen Mann, der bei Rot ?ber eine Ampel gefahren ist – allerdings mit dem Fahrrad. „Viele denke nicht daran, dass der Bu?geldkatalog f?r alle Verkehrsteilnehmer gilt, auch f?r Radler und Fu?g?nger. Wer sich betrunken aufs Fahrrad setzt, riskiert seinen F?hrerschein.

Vielen Fahrradfahrern ist nicht bewusst, dass auch f?r sie Regeln gelten, die zur Sicherheit aller eingehalten werden m?ssen und Verst??e gegen diese Regeln werden nach dem Bu?geldkatalog geahndet. Man mache keine gezielte Jagd auf Radfahrer, aber wenn sie gegen die Stra?enverkehrsordnung versto?en, werde das genauso geahndet wie bei Autofahrern.

Aufpassen m?ssen Radfahrer vor allem, wenn sie etwas getrunken haben und sich dann auf ihren Drahtesel setzen. Bedeutsam ist f?r sie die 1,6-Promille-Grenze. Wenn ein Radfahrer diesen Wert erreicht hat, muss er zum so genannten „Idiotentest“ – dann entscheidet sich, ob der F?hrerschein eingezogen wird. Beim Autofahrer gelten strengere Grenzen: Ab 1,1 Promille ist die Fahrerlaubnis weg. Wer jetzt also gerade in der Fasnetszeit denkt, er nimmt lieber das Fahrrad und l?sst das Auto stehen, kann auch Pech haben. Wer etwas getrunken hat, sollte laufen oder ein Taxi nehmen. Bu?gelder drohen Radlern aber auch bei anderen Verst??en: Wer beispielsweise auf der Stra?e radelt, obwohl es einen Radweg gibt, kann mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden, wer auf dem Radweg entgegen der Fahrtrichtung radelt, muss mit einer Strafe zwischen 15 und 25 Euro rechnen, passiert ein Unfall klettert das Bu?geld auf 30 Euro.

An einer roten Ampel gilt f?r Radfahrer besondere Vorsicht: Hier drohen saftige Strafen, vor allem wenn die Rotphase l?nger als eine Sekunde dauert. Dann gibt es sogar Punkte in Flensburg. Wer meint, er sei besonders findig und von der Stra?e schnell nach rechts auf den Gehweg wechselt und dort quasi die Gr?nphase f?r Fu?g?nger mitbenutzt, hat Pech gehabt: Auch daf?r ist ein Bu?geld in H?he von 25 Euro f?llig. Telefonieren ist auch auf dem Fahrrad tabu: Wer erwischt wird, zahlt 15 Euro. Klagen g?be es vor allem ?ber r?cksichtslose Radler, die viel zu schnell durch die Fu?g?ngerzone rasen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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