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Strafen auch für Radler und Fußgänger

Einen Punkt in Flensburg und ein Bu?geld ?ber 62 Euro: Das ist die Strafe f?r einen Mann, der bei Rot ?ber eine Ampel gefahren ist – allerdings mit dem Fahrrad. „Viele denke nicht daran, dass der Bu?geldkatalog f?r alle Verkehrsteilnehmer gilt, auch f?r Radler und Fu?g?nger. Wer sich betrunken aufs Fahrrad setzt, riskiert seinen F?hrerschein.
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Von u.b. am 21.01.2007 um 08:06 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 507 views