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Straßenverkehrsordnung – Radarwarngerät

Ein Kaufvertrag über ein Radarwarngerät ist sittenwidrig

Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Radarwarngeräts ist sittenwidrig, wenn der Kauf nach dem für beide Parteien erkennbaren Vertragszweck auf eine Verwendung des Radarwarngeräts im Geltungsbereich der deutschen Straßenverkehrsordnung gerichtet ist.

Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines solchen Vertrages steht dem Käufer nicht zu. jlp

Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Az.: VIII ZR 129/04


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