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Streu- und Räumpflicht: Fahrbahnen und Bürgersteige

Urteil der Woche: Streu- und R?umpflicht im Winter besteht nicht rund um die Uhr.
N?rnberg (D-AH) – Fahrbahnen und B?rgersteige m?ssen nicht rund um die Uhr gefegt und gestreut werden. Eine Stadtverwaltung kann selbst festlegen, von wann und bis wann die B?rger ihrer Gemeinde der winterlichen R?um- und Streupflicht nachzukommen haben. Das hat das Landgericht M?nchen entschieden (Az. 6 O 23924/04).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) betont, sollte sich deshalb vorsehen, wer kein Morgenmuffel ist: Denn st?rzt man noch vor Einsetzen der Streupflicht auf einem vereisten Gehweg, muss man f?r die b?sen Blessuren in Allerherrgottsfr?he selbst aufkommen. Ein Monteur aus Unterschlei?heim war an einem Winter-Werktag morgens um 6.00 Uhr auf dem Weg zu seinem geparkten Auto bei Glatteis auf dem Gehweg ausgerutscht und dabei so ungl?cklich hingefallen, dass er eine schwere Knieverletzung mit Kreuzbandriss, Innenmeniskus- und Knorpelbesch?digung erlitt. Er musste f?nfmal operiert werden und trug einen bleibenden Knieschaden am rechten Bein davon. Er verklagte die Stadt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld – wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht. Denn nach der in Unterschlei?heim geltenden st?dtischen Verordnung m?ssen die Anlieger an Werktagen nur von 6.30 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen nur von 7.30 bis 18.00 Uhr r?umen und streuen. „Eine angemessene Regelung“, entschieden die M?nchener Richter. Der Gehweg, auf dem der Kl?ger ausgerutscht war, ist nicht verkehrswichtig und wird nur von den Anwohnern benutzt. „Und von denen kann die Stadtverwaltung nicht verlangen, etwa morgens um 5.00 Uhr aufzustehen und die Eisdicke oder Schneeh?he nachzumessen, um festzustellen, dass just an diesem Tage fr?her ger?umt oder gestreut werden muss“, erl?utert Rechtsanwalt Paul Vogel (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 f?r 1,99 Euro pro Minute). Das M?nchener Gericht hielt eine solche Ausgestaltung der Verordnung weder f?r rechtlich geboten noch f?r praktikabel.


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