Streu- und Räumpflicht: Fahrbahnen und Bürgersteige
Urteil der Woche: Streu- und R?umpflicht im Winter besteht nicht rund um die Uhr.
N?rnberg (D-AH) – Fahrbahnen und B?rgersteige m?ssen nicht rund um die Uhr gefegt und gestreut werden. Eine Stadtverwaltung kann selbst festlegen, von wann und bis wann die B?rger ihrer Gemeinde der winterlichen R?um- und Streupflicht nachzukommen haben. Das hat das Landgericht M?nchen entschieden (Az. 6 O 23924/04).
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Von u.b. am 07.01.2007
um 13:16 Uhr
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