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Handyverbot
Telefonieren ohne Freisprechanlage

Wann darf man sein Handy am Steuer benutzen?

Laut StVO ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage nicht erlaubt. Das Handyverbot trifft zu, wenn während der Fahrt das Autotelefon oder das Handy in die Hand genommen wird. Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot. Funkgeräte fallen nicht unter das Handyverbot. Das Handyverbot besteht nicht, wenn das Auto steht und beim Fahrzeug der Motor ausgeschaltet ist. In unserem Bußgeldkatalog finden Sie Bußgeld, Punkte und Fahrverbot für das unerlaubte telefonieren ohne Freisprechanlage.

Gerichtsurteil – Verbotene Handynutzung am Steuer: Die Bedienung eines ausgeschalteten Handys ist ebenfalls verboten. Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist das Antippen des Home-Buttons am ausgeschalteten Handy eine verbotene Nutzung. Wer am Steuer sein Smartphone nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, das ist allgemein bekannt. Doch auch das bloße Antippen eines Buttons zur Kontrolle, ob es ausgeschaltet ist, stellt eine verbotene Nutzung dar, so der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 1 RB 170/16).

Achtung: Gegen das Handyverbot verstößt man hingegen nicht, gemäß Urteil vom Oberlandesgerichts Bamberg, wenn man bei ausgeschaltetem Motor vor einer roten Ampel im Auto telefoniert  (OLG Bamberg 3 Ss OWi 1050/06).

 

Handyverbot am Steuer StVO Paragraf 23 Abs. 1a:

Welche Strafe gibt es für das Telefonieren ohne Freisprechanlage? 

Nachfolgend finden Sie Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Verstoß gegen das Handyverbot: 

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie benutzen als Führer des Kfz ein Handy oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Handy oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten 1 P 100 nein
– mit Gefährdung 2P 150 1 Monat
– mit Sachbeschädigung (kommt es zum Unfall) 2 P 200 1 Monat
Sie benutzen als Radfahrer ein Handy   25 nein
Beim Führen eines Fahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­überwachungs­maßnahmen betrieben oder bereitgehalten 1 P 75 nein

News und Berichte zum Thema Handyverbot:

BKatV-Novelle – Seit 09. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog gültig. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Radverkehr und Fußverkehr wurden einige Bußgelder und Verwarngeld geändert. 

Das Bußgeld für Handy-Verstöße am Steuer wurde erhöht – Seit dem 19. Oktober 2017 müssen Sie für das Telefonieren am Steuer gemäß der StVO eine höhere Strafe zahlen. Die Bußgelder wurden teilweise bis zu 40 Euro teurer. Kommt es beim Hantieren mit dem Handy zu einem Verkehrsunfall, gibt es für den Verkehrssünder ab sofort ein Monat Fahrverbot, einen Eintrag von zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und 200 Euro Bußgeld. Das Verbot der Handynutzung am Steuer gilt übrigens auch für Radfahrer, sie werden jetzt mit 55 Euro statt 25 Euro bestraft.

Telefonieren und SMS schreiben am Steuer – Bringen Smartphones Menschen um? Untersuchungen von Verkehrsexperten ergaben, dass rund die Hälfte aller Autofahrer sich vom Straßenverkehr ablenken lässt. Knapp 45 Prozent der Autofahrer gibt an, während der Autofahrt mit Smartphone oder Handy am Ohr zu telefonieren und ein weiterer Großteil gibt zu, die eine oder andere WhatsApp oder SMS zu lesen oder zu tippen.

Handy am Steuer gemäß StVO – Ca. alle 2,9 Minuten werden durchschnittlich Kraftfahrer mit einem aktiven Handy-Kontakt registriert. Unfallexperten sind sich sicher, dass die Handynutzung beim Autofahren das Unfallrisiko auf das 23-Fache erhöht.

Handyverbot am Steuer – Erstreckt sich das auf alle Bedienfunktionen des Gerätes, auch auf das Navi?

Mobiltelefon in der Hand – Was erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO)?

Handy am Ohr in Europa – Die Strafen sind nicht unerheblich.

Fahrverbot beim Telefonieren am Steuer

Handy am Steuer auch im Ausland verboten

Sicherheitssystem und Risiko – Smartphones

Unterschätze Gefahr – Unfallursache Ablenkung.

Telefonieren am Steuer wird teurer.

Gerichtsurteil – Schnurloses Telefonieren im Auto nicht grundsätzlich verboten.

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