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Trunkenheitsfahrten – Promillewerte

Traditionsgemäß sind die Fahrzeuge für den Vatertag häufig der Bollerwagen oder das Fahrrad. TÜV NORD Mobilität weist darauf hin, dass bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad Folgen für den Führerschein drohen.

„Viele unterschätzen die Gefahr des Alkohols am Lenker“, so Klaus Peter Kalendruschat vom Medizinisch-Psychologischen Institut von TÜV NORD. „Ab 1,6 Promille droht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, auch wenn Autofahrer mit dem Fahrrad unterwegs sind.“
Was viele nicht wissen: Auch für das Fahrrad gilt eine Promillegrenze.

Ab 1,6 Promille ist, aus juristischer Sicht, das sichere Führen des Fahrzeugs – auch ohne Gefährdung anderer – nicht mehr gegeben.

Dieser Promillewert kann bei einer ausgiebigen Tour durchaus erreicht werden. Neben einer gerichtlich verhängten Geldstrafe können die Behörden dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen. Diese MPU muss bestanden werden, sonst wird die Fahrerlaubnis entzogen, mit den entsprechenden negativen privaten und beruflichen Folgen. „Das gleiche gilt in verschärfter Form natürlich für das Fahren mit Auto oder Motorrad“, so der Fachmann für Verkehrssicherheit, „unter Alkoholeinfluss sind der Gleichgewichtssinn und das Reaktionsvermögen stark eingeschränkt.“ Bei Unfällen oder Fahrauffälligkeiten drohen bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. tuev-nord.de


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