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Überholen im Überholverbot

Wer trotz ?berholverbot ein nach links abbiegendes landwirtschaftliches Gespann ?berholt, haftet bei einer Kollision f?r den Schaden allein.

Ein Mitverschulden des Traktorfahrers liegt hier nicht vor. Der Landwirt muss sich bei einem solch groben Versto? des ?berholenden Pkw-Fahrers auch nicht die Betriebsgefahr seines landwirtschaftlichen Gespanns anrechnen lassen.

Amtsgericht Verden, Az.: 2 C 180/05


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