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"Überschrittenem Verfallsdatum" eines Zurrgurts

Das Thema Ladungssicherung ist komplex. Wer richtig sichern will, braucht Fachwissen, Schulungen und Erfahrung. Kann man sich da immer sicher sein, dass man alles richtig gemacht hat?

Diese Frage stellte sich unl?ngst ein Brumminfahrer, der bei einer Routinekontrolle an der Weiterfahrt gehindert wurde. Die Begr?ndung klang auf den ersten Blick einleuchtend: Das Verfallsdatum einer der verwendeten Zurrgurte sei ablaufen. Des R?tsels L?sung: Auf dem Zurrgurtetikett war auf einem Zeitstrahl eine Datums-Markierung einer vergangenen Sichtpr?fung eingestanzt. Diese Markierung hatte die Polizei irrt?mlicherweise f?r das Ablaufdatum des Zurrgurts gehalten. Man reibt sich verwundert die Augen? Zurrgurt und Verfallsdatum? Kann denn ein Zurrgurt ?berhaupt ablaufen? Wir fragen den Experten

G?nter Braun: Zurrgurte nach DIN EN 12195-2 haben kein generelles Ablaufdatum. Die Norm schreibt vor, bei welchem Zustand oder Begebenheiten der Zurrgurt au?er Betrieb genommen werden muss. Dazu z?hlen Risse, Schnitte, Einkerbungen und Br?che in lasttragenden Fasern und N?hten bei Gurtb?ndern, Verformung des Gurtbandes durch W?rmeeinwirkung, Verformung, Risse, starke Anzeichen von Verschlei? und Korrosion bei Endbeschlagteilen und Spannelementen, ein fehlendes oder nicht lesbares Etikett. Dabei gilt: Die Zurrgurte sollten vor jeder Benutzung auf Besch?digungen untersucht werden. Auf dem Etikett eines Profi-Zurrgurts findet man zwei Datumsangaben. Zum einen das Herstellungsdatum. Zum zweiten gibt es viele Hersteller, die auf dem Gurt einen Zeitstrahl aufdrucken. Hier kann das Transportunternehmen dann selbst?ndig eine Markierungen oder Ausstanzungen anbringen. Zum Beispiel wann die letzte visuelle Untersuchung des Zurrgurts erfolgt ist. Dies haben die Beamten irrt?mlicherweise f?r ein Ablaufdatum gehalten.


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