Die Gründe, warum immer wieder Autofahrer bei einem Verkehrsunfall keine Erste Hilfe leisten, sind vielfältig und die rechtliche Handhabung eher gering. Wer etwa auf dem Standstreifen anhält, um das Geschehen zu beobachten, und damit den Rettungsweg blockiert, muss mit folgender Strafe rechnen:
Dabei wäre rasches Handeln am Unfallort dringend notwendig, kommt es doch oft auf die ersten Sekunden und Minuten nach einem Unfall an. War früher vor allem die Verunsicherung, etwas Falsches zu machen, ausschlaggebend für unterlassene Hilfeleistung, passiert es mittlerweile immer häufiger, dass Menschen anstatt zu helfen ungeniert den Unfallort und die Opfer mit dem Handy filmen und dabei auch die Rettungsmaßnahmen behindern, erklärt der ADAC.
Die rechtliche Handhabe gegen Gaffer ist gering.
Wer etwa auf dem Standstreifen anhält, um das Geschehen zu beobachten, und damit den Rettungsweg blockiert, muss nur mit 30 Euro Geldbuße rechnen.
Nur wer konkret die eigentlichen Rettungsmaßnahmen stört, muss mit Strafen bis zu 5.000 Euro rechnen.
In der Praxis geht die Polizei gegen den Gaffer nur mit einem Platzverweis vor. Gaffen lässt sich aber nicht mit Strafen, sondern durch Überzeugen bekämpfen, so der Appell des Automobilclubs. Wer vor einer Unfallstelle im Stau steht, muss für die Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden und bei Erreichen der Unfallstelle zügig weiterfahren, sofern eine Hilfeleistung nicht erforderlich ist. ampnet/nic
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